Mediation

Phasen

Phasenmodelle der Mediation

die 6 Phasen

Im Laufe der Jahrzehnte haben sich verschiedene Phasenmodelle der Mediation entwickelt. Obwohl die Phasen von Modell zu Modell verschieden ausdifferenziert sind, finden sich bei den meisten Modellen irgendwo die folgenden sechs Phasen als Handlungsstrategie wieder:

  • Phase 1: Vorbereitung und Mediationsvertrag
    Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren und die Rolle und Haltung des Mediators informiert. Wenn sich die Parteien auf das Verfahren einlassen wollen, wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.

  • Phase 2: Informations- und Themensammlung
    Die Beteiligten formulieren worum es ihnen geht und welche Themen sie im Mediationsverfahren besprechen möchten.

  • Phase 3: Positionen und Interessen/Sichtweisen- und Hintergrunderkundung
    Die entscheidende Phase in der Mediation ist dann die Interessenklärung. Die vielen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse, die hinter den Positionen stehen – also Motive, Beweggründe, Ziele – eröffnen den Raum für neue Lösungsmöglichkeiten und bilden die Grundlage für zukunftsfähige Regelungen, die von allen Beteiligten getragen werden können.

  • Phase 4: Kreative Suche nach Lösungsoptionen
    In der vierten – der kreativen – Phase werden zu den einzelnen Problemfeldern zunächst im Wege des Brainstormings Lösungsoptionen bewertungsfrei gesammelt. Dabei kommen regelmäßig auch ganz neue und für alle Seiten vorteilhafte Optionen heraus.

  • Phase 5: Bewertung und Auswahl der Optionen
    Die unterschiedlichen Ideen werden nun gemeinsam bewertet und konkretisiert. Es wird hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen. Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.

  • Phase 6: Abschlussvereinbarung
    Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse festgehalten. Üblich ist dabei die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall. Die erzielte Einigung kann in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.

 

Mediator

Rechtsanwalt und Mediator

Roland Klein LL.M.

Lemberger Str. 14

66955 Pirmasens

 

Tel.: 06331 60 86 95 0

Fax: 06331 60 86 95 10

klein(at)zkk-ps.de

www.mediator-ps.de

Impressum

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Lemberger Str. 14

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Berufshaftpflichtversicherung

HDI-Gerling, Firmen und Privat Versicherung AG

Heilbronnerstr. 158, 70191 Stuttgart

 

UST-ID-Nummer: DE189695882

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Zulassung

 

Beide Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören zur

Pfälzische Rechtsanwaltskammer

Landauer Str. 17

66482 Zweibrücken

Telefon: +49-(0)6332-8003-0

Telefax: +49-(0)6332-8003-19

Berufsrechtliche Regelungen

 

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  •  Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  •  Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  •  Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung     (BRAGO)

Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar unter www.brak.de

Räumlicher Geltungsbereich

 

Räumlicher Geltungsbereich:

  • Ausschlüsse
  • Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
  • Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf    Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
  1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
  3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten

Impressum / Hinweise gemäß Telemediengesetz (TMG) und der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)

Gesetzliche Regelungen zur Mediation sind in der EU Richtlinie 2008/52/EG vom 21.05.2008 und imMediationsgesetz niedergelegt.

Verbraucherschlichtung:

Bei Streitigkeiten mit dem Rechtsanwalt und Mediator Roland Klein wäre die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org.

Rechtsanwalt und Mediator Roland Klein ist aber grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstelle teilzunehmen.

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