Die Mediation ist in Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat und die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen umsetzt.
Die Verschwiegenheitspflicht des Mediators ist in § 4 MediationsG geregelt. Hieraus folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ZPO für einen späteren Zivilprozess (nicht aber für einen eventuellen Strafprozess, bei dem es nach § 53 StPO nur für bestimmte Personen bzw. Berufsgruppen besteht).
Was Rechtsanwälte anbetrifft, ist die Mediation darüber hinaus in der Berufsordnung für Rechtsanwälte und im Rechtsdienstleistungsgesetz definiert. Als reine Vermittlungstätigkeit ist die Mediation gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 4 RDG keine Rechtsdienstleistung, sofern sie nicht durch einheitliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift.
Für Rechtsanwälte, die als Mediatoren tätig sind, verweist § 7a der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) auf § 5 Abs. 1 MediationsG. Demnach müssen anwaltliche und nicht-anwaltliche Mediatoren eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung absolvieren. Unabhängig von der Berechtigung zum Führen einer entsprechenden Bezeichnung ist die Mediation jedoch als Teilbereich der anwaltlichen Tätigkeit anerkannt.
Das Vorbefassungsverbot (§ 3 Abs. 2 Mediationsgesetz) verbietet es, dass ein Rechtsanwalt in einem Fall mediiert, mit dem er zuvor als Anwalt befasst war. Ebenso ist eine anwaltliche Tätigkeit nach der Mediation unter dem Gesichtspunkt der Verschwiegenheitspflicht und des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen ausgeschlossen, es sei denn, der Anwalt wird im gemeinsamen Interesse und Auftrag aller an der Mediation beteiligten Parteien tätig.
lateinisch „Vermittlung“ ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes....
Mediation ist keine Erfindung der jüngsten Zeit sondern ein uraltes Verfahren zur Konfliktösung.
Der lateinische Terminus mediator ....
Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes mit einer verbindlichen....
Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation: Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Ergebinisoffenheit...
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich verschiedene Phasenmodelle der Mediation entwickelt. Obwohl die Phasen von Modell zu Modell verschieden ...
Mediation eignet sich prinzipiell für jeden Konflikt, sei er aus dem privaten Bereich der Familie, innerhalb eines Unternehmens...
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Ein klassischer Rechtstreit kostet nicht nur Geld, er beschäftigt die Beteiligten vielmehr über eine längere Zeit und kostet deshalb auch Zeit und Nerven...
Rechtsanwalt und Mediator
Roland Klein LL.M.
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